Grundsatzerklärung für die Beachtung von Kernarbeitsnormen, angelehnt an die Kernarbeitsnormen der ILO (International Labour Organization) zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten und Arbeitsnormen im Rahmen der FSC®- Zertifizierung

Hintergrund

Die für die Teilnehmer der 3 S Frankenmöbel Vertriebs-GmbH Einzelzertifizierung geltenden Regelwerke von FSC verlangen zu bestimmten Themen Erklärungen, die verbindlich eingehalten werden müssen. Im Rahmen der Einzelzertifizierung der 3S Frankenmöbel Vertriebs GmbH wird die Bereitstellung und Veröffentlichung dieser Erklärungen übernommen.

Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung können zum Ausschluss des betroffenen Teil- nehmers aus dem FSC-Zertifikat der 3 S Frankenmöbel Vertriebs-GmbH führen.

1) Geltungsbereich

  1. a)  Diese Grundsatzerklärung gilt für alle aktiven Teilnehmer und ihre einbezogenen Standorte, also für alle Betriebe der 3 S Frankenmöbel Vertriebs-GmbH, die am FSC®-Zertifikat teilnehmen.
  2. b)  Sie ist ausdrücklicher Bestandteil des Teilnehmervertrags.
  3. c)  Sie ist öffentlich verfügbar unter www.3s-frankenmoebel.de in der jeweils aktuellen Version.
  4. d)  Sie wird den eigenen Beschäftigten sowie sonstigen betroffenen Interessengruppen bekannt gemacht, dafür genügt auch der Verweis auf die Erklärung unter www.3s-frankenmoebel.de.

Sollten Inhalte der vorliegenden Erklärung Widersprüche zu den Regelwerken von FSC aufweisen, so gelten diese Regelwerke vorrangig.

2) Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die Teilnehmer sorgen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch:

  1. a)  Beachten der geltenden Gesetze
  2. b)  Zulassen staatlicher und anderer Kontrollen (z. B. durch Berufsgenossenschaften und Aufsichtsorgane)
  3. c)  Information der Beschäftigten über Vorschriften und Anweisungen Unterweisungen
  4. d)  Bereitstellen erforderlicher Sicherheitsausrüstung
  5. e)  Dokumentation von Abweichungen und Vorfällen (z. B. Unfälle) sowie vondurchgeführten präventiven und korrigierenden Maßnahmen

Die Teilnehmer bekennen sich zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO). Sie erklären, folgende Anforderungen einzuhalten:

  1. a)  Wir setzen keine Kinderarbeit ein.
  2. b)  Es werden keine Arbeitnehmer unter 15 Jahren beschäftigt. Keine Person unter 18 Jahren wird mit gefährlichen oder schweren Arbeiten beschäftigt – es sei denn, es handelt sich um eine Ausbildung im Rahmen der genehmigten nationalen Gesetze und Vorschriften.
  3. c)  Personen im Alter von 13 bis 15 Jahren sind nur für leichte Arbeiten zugelassen und die Beschäftigung beeinträchtigt weder die Schulausbildung, noch ist sie schädlich für die Gesundheit oder Entwicklung der Kinder. Insbesondere dort, wo Kinder der Schulpflicht unterliegen, arbeiten sie nur außerhalb der Schulzeit während der normalen Tagesarbeitszeit.
  4. d)  Wir distanzieren uns von den schlimmsten Formen der Kinderarbeit wie Sklaverei, Menschenhandel mit Kindern, Schuldknechtschaft, Zwangsarbeit, Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten sowie Einsatz von Kindern für Prostitution, Pornografie oder illegale Tätigkeiten wie Drogenhandel.
  5. e)  Wir schließen alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit aus, insbesondere: i. körperliche und sexuelle Gewaltii. Schuldknechtschaft
    iii. Vorenthaltung von Löhnen, einschließlich der Zahlung vonArbeitsgebühren und/oder der Zahlung einer Kaution zur Aufnahmeeiner Beschäftigung
    iv. Einschränkung der Mobilität/ Beweglichkeit des Arbeitnehmersv. Einbehaltung von Reisepass und/oder Ausweispapieren vi. Androhung von Denunziation bei den Behördenvii. Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und basieren auf gegenseitigem Einverständnis, ohne Androhung einer Strafe.
  6. f)  Wir stellen sicher, dass Beschäftigungs- und Berufspraktiken nichtdiskriminierend sind.Wir lehnen jegliche Form von Diskriminierung ab, insbesondere Diskriminierung aufgrund von ethnischer, sozialer oder nationaler Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, sexueller Orientierung oder politischer Anschauung.
    1. g)  Wir respektieren die betriebliche und überbetriebliche Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen sowohl in Bezug auf die Rechte von Arbeitnehmerorganisationen, sich frei zu bilden und selbst zu bestimmen als auch in Bezug auf die Rechte der Arbeitnehmer, sich solchen Organisationen anzuschließen. Mitarbeiter werden bei der Ausübung dieser Rechte weder diskriminiert noch bestraft. Mit rechtmäßig gegründeten Arbeitnehmerorganisationen und/oder ordnungsgemäß gewählten Vertretern wird fair und zielorientiert verhandelt.
    2. h)  Kollektivvereinbarungen werden umgesetzt, wo sie existieren und unmittelbar gelten.

3S Frankenmöbel Vertriebs GmbH, Im Maintal 10, D-96173 Unterhaid, Tel.09503 5033 -0 Fax 09503 5033-20 E-Mail: info@3s-frankenmoebel.de

Registergericht Bamberg HRB 5342 Gerichtsstand ist Bamberg Geschäftsführender Gesellschafter: Geoffrey Schneider USt.-ID DE241520427

Wir stellen sicher, dass diese Kernarbeitsnormen auch von beauftragten Dienstleistern umgesetzt werden

Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen wird von den Teilnehmern durch entsprechende schriftliche Vereinbarungen auch für gegebenenfalls beauftragte Subunternehmer (Outsourcing) sichergestellt.

4) Kontaktdaten

3 S Frankenmöbel Vertriebs-GmbH
Andreas Gomer, CoC Verantwortlicher
Im Maintal 10
96173 Oberhaid